Support

Lorem ipsum dolor sit amet:

24h / 365days

We offer support for our customers

Mon - Fri 8:00am - 5:00pm (GMT +1)

Get in touch

Cybersteel Inc.
376-293 City Road, Suite 600
San Francisco, CA 94102

Have any questions?
+44 1234 567 890

Drop us a line
[email protected]

About us

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetuer adipiscing elit.

Aenean commodo ligula eget dolor. Aenean massa. Cum sociis natoque penatibus et magnis dis parturient montes, nascetur ridiculus mus. Donec quam felis, ultricies nec.

Allgemeine Verkaufs- und Lieferungsbedingungen

 

Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Abweichenden oder ergänzenden Bedingungen des Bestellers sowie Nebenabreden wird hiermit ausdrücklich widersprochen, sie gelten nur dann, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.

§ 1 Geltungsbereich

  1. Die folgenden Bedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen HMT Magnet GmbH Co.KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin SP Verwaltungs-GmbH, Würzburg, diese wiederum vertreten durch die Geschäftsführer Christian Schenk und Holger Heusinger, Borsigstraße 8, 65205 Wiesbaden, im Folgenden „Verkäufer“ genannt und dem jeweiligen Kunden.
  2. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB (nachfolgend: „Käufer“). Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Bestellung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Der Verkäufer ist berechtigt, nicht jedoch verpflichtet, einen Nachweis des Kunden über seine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zu verlangen.
  3. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich deren Geltung zustimmen. Von unseren Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers gelten auch dann nicht als von uns genehmigt, wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
  4. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Käufer, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

§ 2 Gegenstand und Vertragsschluss

  1. Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Magnetartikeln.
  2. Der Vertragsschluss kommt zustande, indem der Käufer zunächst eine Anfrage über die zu erwerbenden Artikel beim Verkäufer stellt. Dies erfolgt mittels Anfrageformular auf der Website des Verkäufers. Daraufhin unterbreitet der Verkäufer dem Käufer ein Angebot zum Auftrag. Der Käufer nimmt das Angebot an, indem er die Bestellung tätigt. Daraufhin übersendet der Verkäufer eine Auftragsbestätigung. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung zustande.
  3. Hat der Käufer in Vergangenheit bereits Produkte vom Verkäufer erworben, können diese Produkte vom Käufer auch ohne vorherige Anfrage erneut bestellt werden. In diesem Fall erfolgt, vorbehalten die Vertragsbedingungen - insbesondere der Kaufpreis - haben sich nicht geändert, der Vertragsschluss dadurch, dass der Käufer per E-Mail dem Verkäufer ein Angebot unterbreitet, welches vom Verkäufer durch Übersenden der Auftragsbestätigung angenommen wird. Liegen hingegen veränderte Konditionen vor, unterbreitet der Verkäufer ein neues Angebot und der Vertragsschluss erfolgt gemäß Abs. 2.
  4. Die Angebote des Verkäufers sind stets freibleibend. Aufträge und mündliche Nebenreden gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.
  5. Der Verkäufer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit er trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages seinerseits den Leistungsgegenstand nicht erhält. Die Verantwortlichkeit des Verkäufers für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Der Verkäufer wird in diesem Fall den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und diesem eine bereits erbrachte Gegenleistung unverzüglich erstatten. Der Verkäufer behält sich für diesen Fall vor, eine preislich und qualitativ gleichwertige Ware anzubieten, mit dem Ziel, einen neuen Vertrag über den Kauf der preislich und qualitativ gleichen Ware abzuschließen.
  6. Sofern der Verkäufer verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird er den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist der Verkäufer berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers wird unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch Zulieferer des Verkäufers, wenn dieser ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, weder den Verkäufer noch dessen Zulieferer ein Verschulden trifft oder der Verkäufer im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet ist.

§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen

  1. Die Berechnung der Preise erfolgt in Euro. Es gelten ausschließlich die im Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe.
  2. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis gesondert berechnet und nicht zurückgenommen.
  3. Es besteht ein Mindestbestellwert von 100 Euro netto.
  4. Die Preise berechnet der Verkäufer auf Grundlage von Kosten für Materialien, Löhnen und Gemeinkosten zu Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die Parteien sind sich darüber im Klaren, dass Preiserhöhungen auf Seiten des Verkäufers nicht ausgeschlossen werden können. Beide Parteien sind sich darüber einig, dass es hier zu einem partnerschaftlichen, fairen Ausgleich des daraus resultierenden Risikos kommen muss. Sie vereinbaren entsprechend, dass sämtliche in den Angeboten des Verkäufers enthaltenen Preise auf Basis der aktuellen Einkaufspreise zum Zeitpunkt der Erstellung des jeweiligen Angebotes kalkuliert sind. Den Parteien ist bekannt, dass sich die Preise für die jeweiligen Produktgruppen aufgrund der aktuellen Entwicklungen erheblich verändern können. Erhöhen oder vermindern sich nach Vertragsschluss die Einkaufspreise zum Zeitpunkt der Abrechnung des Materials um mehr als 10 Prozent, sind die Einheitspreise der betroffenen Positionen um diesen Faktor anzupassen, wenn eine Vertragspartei dies verlangt.
  5. Der Kunde trägt die Kosten für Zölle und Steuern, insb. der Umsatzsteuer.
  6. Der Kaufpreis ist für Kunden aus Deutschland innerhalb 30 Tage netto ab Rechnungsdatum, falls keine anders lautenden Zahlungsbedingungen vereinbart werden, zu begleichen. Für Kunden aus einem anderen Land als Deutschland ist der Kaufpreis per Vorkasse zu begleichen, falls keine anders lautenden Zahlungsbedingungen vereinbart werden.
  7. Die Bezahlung kann – soweit der Verkäufer einverstanden ist - im Rahmen des Lastschriftverfahrens erfolgen unter der Voraussetzung, dass der Kunde ein wirksames SEPA-Firmenlastschrift-Mandat erteilt, in dem die Ermächtigung enthalten ist, Zahlungen vom Konto des Kunden mittels Lastschrift einzuziehen und das Kreditinstitut des Kunden angewiesen wird, auf das Kundenkonto bezogene Lastschriften einzulösen. Gleichzeitig verzichtet der Kunde ausdrücklich darauf, nach erfolgter Einlösung eine Erstattung des belasteten Betrages zu verlangen. Die Erteilung eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandats ist für wiederkehrende und einmalige Lastschriften zulässig. Bei Rücklastschriften werden diese Zusatzkosten dem Kunden in Rechnung gestellt.
  8. Wechsel und Schecks werden nur unter üblichem Vorbehalt in Zahlung genommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Bezahlung. Die Entscheidung darüber, ob und inwieweit Wechsel oder Schecks angenommen werden, behält sich der Verkäufer in jedem Falle vor. Vor Bezahlung bereits fälliger Rechnungen aus früheren Lieferungen wird auf neue Rechnungen kein Skontoabzug gewährt. Zahlungen, die der Käufer leistet, werden zur Tilgung ältester Schulden verwandt. Stellt sich nach unserer Annahme eines Auftrages heraus, dass unser Zahlungsanspruch nach unserem Ermessen gefährdet erscheint, so sind wir berechtigt, Sicherstellung der Vorauszahlung des Kaufpreises zu verlangen oder vom Vertrage zurückzutreten. Unser Rücktrittsrecht ist an keine Frist gebunden. Wir sind berechtigt, bei Zielüberschreitung bankübliche Zinsen zu berechnen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, unsere Gesamtforderung unter Zurückbelastung etwaiger Wechsel oder Schecks fällig zu stellen.

§ 4 Lieferung und Versandkosten

  1. Der Käufer trägt die Versandkosten ab dem Ort der Niederlassung des Verkäufers. Ab 200 Euro netto Warenwert erfolgt die Übersendung versandkostenfrei.
  2. Die voraussichtlichen Liefertermine werden vom Verkäufer nach bestem Ermessen angegeben, ohne dass eine Gewähr für die Einhaltung übernommen wird. Eine Überschreitung der Liefertermine entbindet den Besteller nicht von der Pflicht der Abnahme der Ware. Ein In-Verzug-Setzen bleibt vertraglich ausgeschlossen, ebenso Schadenersatzansprüche und das Recht zum Rücktritt wegen Verzuges mit der Lieferung.
  3. Kann der Verkäufer auf Grund höherer Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Streik, Aufruhr, Betriebsstörungen oder Ähnlichem Fristen nicht einhalten, verlängern sich diese angemessen.
  4. Sämtliche Lieferungen erfolgen ab Werk auf Rechnung und Gefahr des Empfängers, auch bei frachtfreier Lieferung oder wenn die Versendung nicht vom Erfüllungsort erfolgt. Für Beschädigungen und Verluste während des Transportes wird keine Haftung übernommen. Wenn der Besteller keine besonderen Versandvorschriften erteilt hat, erfolgt der Versand nach dem besten Ermessen des Verkäufers, aber ohne Gewähr der Wahl des billigsten Frachtweges.

§ 5 Gewährleistung

  1. Für etwaige Mängel stehen dem Käufer gesetzliche Gewährleistungsrechte zu, es sei denn, in diesen AGB ist etwas anderes bestimmt.
  2. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware beim Käufer. Dies gilt nicht, sofern das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt.
  3. Der Käufer wird, soweit es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt, die bestellte Waren unverzüglich nach der Ablieferung untersuchen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Vollständigkeit der Waren sowie der jeweiligen Funktionsfähigkeit. Mängel, die hierbei festgestellt werden oder ohne weiteres feststellbar sind, müssen dem Verkäufer unverzüglich mitgeteilt werden. Beizufügen ist eine detaillierte Mängelbeschreibung. Sie gelten als genehmigt, wenn dem Verkäufer nicht eine Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen sieben Werktagen nach Leistungserbringung, oder dem Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Geschäftspartner normalerweise ohne nähere Untersuchung erkennbar war, in schriftlicher Form zugegangen ist.
  4. Bei Mängeln des Leistungsgegenstandes ist der Verkäufer nach in einer, innerhalb angemessener Frist zu treffenden, Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzleistung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlags, d. h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. Ein mehrere Leistungsgegenstände umfassender Vertrag kann wegen Mangelhaftigkeit eines der Leistungsgegenstände nur dann gekündigt werden, wenn die Leistungsgegenstände als zusammengehörig überlassen wurden und der Mangel die vertraglich vorausgesetzte Funktionsfähigkeit der Leistungsgegenstände in ihrer Gesamtheit beeinträchtigt.
  5. Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 BGB verlangen.
  6. Beruht ein Mangel auf unserem Verschulden, kann der Käufer unter den in § 6 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.
  7. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß sowie bei Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
  8. Die Gewährleistung entfällt weiterhin, wenn der Käufer ohne unsere Zustimmung den Liefergegenstand verändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Käufer die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
  9. Regressansprüche des Käufers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Regressanspruches des Käufers gegen uns gilt ferner Absatz 6 entsprechend.

§ 6 Haftung

  1. Der Verkäufer haftet grundsätzlich nicht für
    1. leicht fahrlässig verursachte Schäden von Organen, gesetzlichen Vertretern, Angestellten und Erfüllungsgehilfen
    2. Im Falle grober Fahrlässigkeit seiner nicht leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur mangelfreien Anlieferung sowie Schutz- und Obhutspflichten, die dem Käufer die vertragsgemäße Verwendung des Leistungsgegenstandes ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib und Leben von Personal des Käufers oder Dritten oder des Eigentums des Käufers vor erheblichen Schäden bezwecken
  2. Der Verkäufer haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, beim arglistigen Verschweigen von Mängeln, Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz, im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  3. Der Schadensersatzanspruch für die fahrlässige Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in Abs. 2 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.
  4. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

 

§ 7 Rücklieferungen

Der Käufer ist zu Rücklieferungen von Waren grundsätzlich nicht berechtigt. Die Annahme von Rücklieferungen wird von uns dementsprechend verweigert. Ausnahmen bestehen nur dann, wenn eine Rücklieferung mit uns schriftlich vereinbart wurde. Darüber hinaus gelten die Regelungen des § 5.

§ 8 Eigentumsvorbehalt, Gefahrenübergang

  1. Die gelieferte Ware bleibt im Eigentum des Verkäufers bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Kunden zustehenden Ansprüche aus der bestehenden Geschäftsverbindung.
  2. Dem Käufer ist es gestattet, den Liefergegenstand zu verarbeiten oder mit anderen Gegenständen zu vermischen oder zu verbinden. Die Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung (im Folgenden zusammen: "Verarbeitung" und im Hinblick auf den Liefergegenstand: "verarbeitet") erfolgt für den Verkäufer. Der aus einer Verarbeitung entstehende Gegenstand wird als "Neuware" bezeichnet. Der Käufer verwahrt die Neuware für den Verkäufer mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
  3. Bei Verarbeitung mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen steht dem Verkäufer Miteigentum an der Neuware in Höhe des Anteils zu, der sich aus dem Verhältnis des Wertes des verarbeiteten Liefergegenstandes zum Wert der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung ergibt. Sofern der Käufer Alleineigentum an der Neuware erwirbt, sind sich die Parteien darüber einig, dass der Käufer dem Verkäufer Miteigentum an der Neuware im Verhältnis des Wertes des verarbeiteten Liefergegenstandes zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung einräumt.
  4. Für den Fall der Veräußerung des Liefergegenstandes oder der Neuware tritt der Käufer hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an den Verkäufer ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt einschließlich etwaiger Saldoforderungen. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem von dem Verkäufer in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht. Der dem Verkäufer abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen.
  5. Verbindet der Käufer den Liefergegenstand oder die Neuware mit Grundstücken oder beweglichen Sachen, so tritt er, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf, auch seine Forderung, die ihm als Vergütung für die Verbindung zusteht, mit allen Nebenrechten sicherungshalber in Höhe des Verhältnisses des Wertes des Liefergegenstandes bzw. der Neuware zu den übrigen verbundenen Waren zum Zeitpunkt der Verbindung an den Verkäufer ab.
  6. Bis auf Widerruf ist der Käufer zur Einziehung der in dieser Regelung (Eigentumsvorbehalt) abgetretenen Forderungen befugt. Der Käufer wird auf die abgetretenen Forderungen geleistete Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an den Verkäufer weiterleiten. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Käufers, ist der Verkäufer berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Käufers zu widerrufen. Außerdem kann der Verkäufer nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offenlegen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Käufer gegenüber dem Kunden verlangen.
  7. Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Käufer dem Verkäufer die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen den Kunden erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
  8. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Käufer eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Die Weiterveräußerung ist nur Wiederverkäufern im ordentlichen Geschäftsgang und nur unter den Bedingungen gestattet, dass die Zahlung des Gegenwertes des Liefergegenstandes an den Käufer erfolgt. Der Käufer hat mit dem Abnehmer auch zu vereinbaren, dass erst mit dieser Zahlung der Abnehmer Eigentum erwirbt. Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen.
  9. Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die dem Verkäufer zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10% übersteigt, wird der Verkäufer auf Wunsch des Käufers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Dem Verkäufer steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.
  10. Die Gefahr geht mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Käufer über.

§ 9 Verzug

  1. Der Käufer kommt ohne weitere Erklärung seitens des Verkäufers 10 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er die Forderung nicht bezahlt hat.
  2. Die Verzugszinsen betragen 9 % Punkte über dem jeweils gültigen Basiszinssatz.
  3. Das Recht des Verkäufers zur Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

§ 10 Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist Wiesbaden.
  2. Sofern die Parteien Vollkaufleute sind, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, die Stadt des Sitzes des Verkäufers als Gerichtsstand vereinbart.
  3. Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt sein.

Stand: 22.03.2024

Rufen Sie uns an!

0049 (0) 6122 14 07-0

Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag
08:00 - 16:30 Uhr

Freitags
08:00 - 15:00 Uhr

Büro

Borsigstraße 8
65205 Wiesbaden

Copyright 2024. All Rights Reserved.
You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close